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Medien-Akkreditierung

Richtlinien

  1. Die jeweiligen Spitzensportverbände sind die Veranstalter ihrer Deutschen Meisterschaften. Jeder Antrag wird von dem betreffenden Verband geprüft und im Rahmen der Gesamtakkreditierung bestätigt oder abgelehnt.
  2. Als akkreditierte Medienvertreter*in können bei den Finals nur professionelle, also hauptberufliche Journalist*innen, Redakteur*innen und Fotograf*innen zugelassen werden.
  3. Zur Bestätigung der journalistischen Tätigkeit gilt der bundeseinheitliche Presseausweis der Organisationen VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV und VDZ, der vor einer erteilten Akkreditierung den Finals in digitaler Form gesendet werden muss. Ausländische Journalist*innen benötigen als Nachweis einen Ausweis des Internationalen Sportjournalisten-Verbandes AIPS.
  4. Mit einer Medien-Akkreditierung der Finals sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/werbliche oder private Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.
  5. Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist den Finals grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen. In Ausnahmefällen behalten sich die Finals vor, journalistisch tätige Personen zu akkreditieren, auch wenn sie ihre red. Tätigkeit nicht durch eine Mitgliedschaft in einem Journalistenverband nachweisen können. Hierfür sind gesonderte Nachweise zu erbringen, die unmittelbar und per Einzelfall-Entscheidung mit Finals-Pressestelle abzustimmen sind.
  6. Aufgrund beschränkter Kapazitäten in den Veranstaltungsstätten kann stets nur eine begrenzte Anzahl von Medienvertretern zugelassen werden. Die Finals erteilen in solchen Fällen die Akkreditierungen nach zuvor erfolgter Prüfung und Gewichtung der Anfragen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht für keine der o.g. journalistischen Gruppen. Den Medienvertretern werden bei den Finals spezielle Arbeitsplätze bzw. Foto-/TV-/Interview-Zonen zugewiesen. Die akkreditierten Journalist*innen verpflichten sich, ihre redaktionelle Tätigkeit nur innerhalb dieser Vorgaben auszuüben.
  1. Der Schutz der Sportler*innen, insbesondere Minderjährigen, ist den Finals und den teilnehmenden Spitzensportverbänden ein besonderes Anliegen. Im Sinne des Safe Sport Codes verpflichten sich die akkreditierten Journalist*innen zudem, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler*innen und Zuschauer*innen zu wahren. Dazu zählt auch keinerlei diskreditierende oder kompromittierende Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen.
  2. Vor allem Fotosituationen mit ungemessenen, ethisch problematischen Bildmotiven (Spreizpositionen) von Aktiven dürfen nicht veröffentlicht und nicht weitergegeben werden. Schutzräume von Aktiven wie Umkleidekabinen und/oder Toiletten dürfen nicht betreten werden. Hier gilt ein striktes Verbot für Foto und Bewegtbild. Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behalten sich die Finals vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.

Hinweise

  • Bei Freelancern bzw. freien Journalisten grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen.
  • Die Akkreditierungsanträge werden gemeinsam mit den Medienverantwortlichen der einzelnen Deutschen Meisterschaften geprüft und genehmigt.
  • Es besteht kein Anrecht auf Akkreditierung. Der Antrag kann ohne Angabe von Begründungen abgelehnt werden.
  • Der Weisung der Veranstalterinnen und Veranstalter vor Ort ist Folge zu leisten.
Kontakt-Daten
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Die Akkreditierung für die Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften ist beim Deutschen Leichtathletik-Verband bereits geschlossen.